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   BVerwG, 12.06.1964 - III C 82.61   

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https://dejure.org/1964,4977
BVerwG, 12.06.1964 - III C 82.61 (https://dejure.org/1964,4977)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1964 - III C 82.61 (https://dejure.org/1964,4977)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1964 - III C 82.61 (https://dejure.org/1964,4977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mehrfach geänderte Fristen für die Stellung eines Antrags auf Gewährung von Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Pflichtgemäßes Ermessen bezüglich eines nach Ablauf der Ausschlussfrist gestellten Antrags auf Kriegsschadenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.09.1963 - III C 63.62

    Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Verfahrens - Ermessen der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1964 - III C 82.61
    Die Revision ist begründet, soweit sie die Aufhebung des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Verpflichtungserklärung erstrebt; denn grundsätzlich kann die Ermessensentscheidung darüber, ob auf einen nach Ablauf der Ausschlußfrist gestellten Antrag Kriegsschadenrente zu gewähren ist und gegebenenfalls in welchem Umfang, nur von den Ausgleichsbehörden selbst getroffen werden (BVerwGE 15, 155, 196 sowieUrteile vom 27. Juni 1963 - BVerwG III C 65.59 - undvom 12. September 1965 - BVerwG III C 63.62 -).

    Hierfür kann es wesentlich sein, daß die Ausgleichsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich des Zeitpunktes, von dem ab sie die Kriegsschadenrente bewilligen will, nicht gebunden ist, und zwar auch nicht durch Nr. 55 b des KSR-Sammelrundschreibens (vgl.Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -).

  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1964 - III C 82.61
    Die Revision ist begründet, soweit sie die Aufhebung des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Verpflichtungserklärung erstrebt; denn grundsätzlich kann die Ermessensentscheidung darüber, ob auf einen nach Ablauf der Ausschlußfrist gestellten Antrag Kriegsschadenrente zu gewähren ist und gegebenenfalls in welchem Umfang, nur von den Ausgleichsbehörden selbst getroffen werden (BVerwGE 15, 155, 196 sowieUrteile vom 27. Juni 1963 - BVerwG III C 65.59 - undvom 12. September 1965 - BVerwG III C 63.62 -).
  • BVerwG, 13.02.1959 - IV C 239.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1964 - III C 82.61
    Der IV. Senat hat zwar in seinemUrteil vom 13. Februar 1959 - BVerwG IV C 239.57 - ausgeführt, ein früher gestellter und unanfechtbar abgewiesener Antrag auf Gewährung einer Kriegsschadenrente behalte hinsichtlich des Beginns der Rente jedenfalls dann rechtliche Bedeutung, wenn die Ablehnung wegen Verspätung erfolgt und das Verfahren vom Berechtigten innerhalb der gesetzlich verlängerten Antragsfrist erneut in Gang gebracht worden sei.
  • BVerwG, 27.06.1963 - III C 65.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1964 - III C 82.61
    Die Revision ist begründet, soweit sie die Aufhebung des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Verpflichtungserklärung erstrebt; denn grundsätzlich kann die Ermessensentscheidung darüber, ob auf einen nach Ablauf der Ausschlußfrist gestellten Antrag Kriegsschadenrente zu gewähren ist und gegebenenfalls in welchem Umfang, nur von den Ausgleichsbehörden selbst getroffen werden (BVerwGE 15, 155, 196 sowieUrteile vom 27. Juni 1963 - BVerwG III C 65.59 - undvom 12. September 1965 - BVerwG III C 63.62 -).
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